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Dora-Verordnung: Wo Finanzunternehmen jetzt gefordert sind

Endspurt: Bis zum 17. Januar 2025 müssen viele Finanzunternehmen und Dienstleister die Verordnung der Digital Operational Resilience Act (DORA) umsetzen. In einer dreiteiligen Serie des Magazins DAS INVESTMENT erläutert IT4Funds-Chef Lucas Schmidt die wichtigsten Anforderungen beziehungsweise Maßnahmen, die bis dahin getroffen werden müssen.


DORA stellt sicher, dass Finanzinstitute auf digitale Angriffe reagieren können und systematische Risiken im Finanzsektor durch koordinierte Risikomanagementstrategien verringern. Zu den wesentlichen Merkmalen der Verordnung zählen die Stärkung von IT-Systemen, eine regelmäßige Risikobewertung und die Implementierung umfassender Krisenmanagementpläne. Zudem müssen Finanzunternehmen dafür sorgen, dass auch ihre Drittanbieter den hohen Sicherheitsstandards entsprechen, da deren IT-Infrastrukturen ebenfalls Teil der gesamten Risikolandschaft sind. 


Allgemein sollen die Maßnahmen die Stabilität und Sicherheit des europäischen Finanzsektors langfristig sichern. 


Den kompletten Artikel mit detaillierten Informationen und Handlungsempfehlungen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.dasinvestment.com/dora-das-muessen-finanzunternehmen-tun/ 

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