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Anlegerinformationen

Zusammenfassung der Anlegerrechte

Im Sinne von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/1156 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014

 

Recht auf Information:

Der aktuelle Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, die Basisinformationsblätter, die Jahres- und Halbjahresberichte der von der Axxion S.A. verwalteten Investmentfonds sind auf der Internetseite www.axxion.lu kostenlos in deutscher Sprache und ggf. in weiteren Sprachen verfügbar und werden Ihnen auf Anfrage kostenlos in Papierform zugesendet.

Der jüngste Nettoinventarwert je Anteil ist ebenfalls unter www.axxion.lu sowie auf Anfrage bei der Axxion S.A. erhältlich.

Wesentliche Änderungen bestimmter Informationen, die in dem Ihnen vor Ihrer Anlage in den Fonds zur Verfügung gestellten Verkaufsprospekt enthalten waren, werden gemäß den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen veröffentlicht.

 

Stimmrechte:

Bei einer Investition in eine Investmentgesellschaft (z.B. société d´investissement à capital variable oder Investmentaktiengesellschaft) hat ein Anleger das Recht gemäß den im Verkaufsprospekt bzw. in der Satzung festgelegten Bedingungen über Beschlüsse in Bezug auf die Investmentgesellschaft, einen Teilfonds oder eine Anteilklasse abzustimmen, z.B. im Rahmen der Generalversammlung (Aktionärsversammlung).

 

Beschwerdemanagement:

Anlegerfragen, -anregungen und -beschwerden können jederzeit gerne an die Axxion S.A. gerichtet werden. Sie können jederzeit schriftlich per E-Mail, via Fax oder auf dem Postweg an folgende Adresse eingereicht werden:

Axxion S.A.

15, rue de Flaxweiler,

L-6776 Grevenmacher

Fax: 00352/ 76 94 94-800

E-Mail: beschwerde@axxion.lu

Weitere Informationen zum Beschwerdemanagement finden sich auf der Internetseite www.axxion.lu .

 

Außergerichtliche Streitbeilegung:

Anleger haben das Recht ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Luxemburger Aufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) durchzuführen.

Sollte es sich um einen deutschen Fonds bzw. einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handeln, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als zuständige deutsche Aufsichtsbehörde zu wenden.

Sollte es sich um einen liechtensteinischen Fonds bzw. einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handeln, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres nach Einreichung Ihrer Beschwerde, sich an die Finanzmarktaufsicht im Fürstentum Liechtenstein oder an die unabhängige Liechtensteinische Schlichtungsstelle (Dr. Peter Wolff, Rechtsanwalt) zu wenden.

Weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie in den ausführlichen Hinweisen zum Beschwerdemanagement der Axxion S.A. auf der Internetseite www.axxion.lu

 

EU-Plattform zur Onlinestreitbeilegung:

Die Europäische Kommission hat unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) eingerichtet. Verbraucher können die OS-Plattform für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Weitere Informationen finden Sie in den ausführlichen Hinweisen zum Beschwerdemanagement der Axxion S.A. auf der Internetseite www.axxion.lu

 

Aufhebung von Vorkehrungen für den Vertrieb:

Die Axxion S.A. kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie gegebenenfalls für den Vertrieb von Fondsanteilen getroffen hat, wieder aufzuheben.

 

Informationen zur Berechnung der Wertentwicklungsangaben:

Bitte beachten Sie, dass Wertentwicklungen der Vergangenheit kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung sind. Investmentfonds unterliegen marktbedingten Kursschwankungen, die zu Verlusten, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, führen können. Es wird ausdrücklich auf die Risikohinweise des ausführlichen Verkaufsprospektes verwiesen.

Wenn nicht anders vermerkt, sind alle angegebenen Wertentwicklungen nach der BVI-Methode ermittelt und stellen die Bruttowertentwicklung dar. Diese berücksichtigt bereits alle auf Fondsebene anfallenden Kosten und geht von einer Wiederanlage eventueller Ausschüttung aus. Die Nettowertentwicklung geht von einer Modellrechnung mit einem investierten Betrag von 1.000 €, dem max. Ausgabeaufschlag sowie einem Rücknahmeabschlag (falls vorgesehen, siehe Stammdaten) aus. Sie berücksichtigt keine anderen eventuell anfallenden individuellen Kosten des Anlegers, wie beispielsweise eine Depotführungsgebühr. Da der Ausgabeaufschlag nur im 1. Jahr und ein Rücknahmeabschlag nur bei Verkauf (der hier zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt wird) anfallen, unterscheidet sich die Darstellung brutto/netto nur im ersten und ggf. im aktuellen Jahr sofern für den Fonds ein Rücknahmeabschlag vorgesehen ist. Über den „Wertentwicklungsrechner“ auf der Detailansicht Ihres Fonds unter „Kennzahlen“ können Sie sich Ihre individuelle Wertentwicklung unter Berücksichtigung aller Kosten berechnen lassen.

 

Informationen zur fairen Behandlung von Publikumsfonds-Anlegern:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärte im November 2015, dass Anleger ein und desselben Publikums-Investmentvermögens zum gleichen Zeitpunkt und im gleichen Ausmaß Kenntnis über die Vermögensgegenstände im Portfolio und deren Wertentwicklung erhalten sollen, unabhängig davon ob es sich um private oder institutionelle Anleger handelt. Selbstverständlich kommt Axxion dieser Anforderung für alle von ihr verwalteten deutschen Publikumsfonds und Luxemburger Publikumsfonds mit Vertriebszulassung in Deutschland nach. Private Investoren, die diesen Anspruch geltend machen möchten, werden gebeten, ihr Interesse unter Angabe des betreffenden Fonds der Axxion S.A. unter der E-Mail Adresse crm@axxion.lu anzuzeigen und einen aktuellen Depotauszug als Nachweis des Besitzes von Anteilen an diesem Fonds sowie eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Wir übersenden im Gegenzug eine Vertraulichkeitserklärung zur Unterzeichnung sowie eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Fondsinformationen, die über die Angaben auf der Detailseite des Fonds unter www.axxion.de/fonds hinausgehen.

 

Informationen zum Beschwerdeverfahren bei der Axxion S.A.

Das Informationsdokument zu Einreichung und Umgang mit Beschwerden bei der Axxion S.A. finden Sie hier.

 

Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten

Das Informationsdokument zur Firmenpolitik im Umgang mit Interessenkonflikten (conflict of interests policy) finden Sie hier.

 

Informationen zu den Vergütungsgrundsätzen

Das Informationsdokument zu den Vergütungsgrundsätzen der Axxion S.A. finden Sie hier.

 

Information zu Ausführungsgrundsätzen für Geschäfte mit Finanzinstrumenten

Das Informationsdokument zu Ausführungsgrundsätzen für Geschäfte mit Finanzinstrumenten finden Sie hier.

 

Informationen zu Strategien zur Ausübung von Stimmrechten und zur Mitwirkungspolitik

Das Informationsdokument zu unserer Strategie für die Ausübung von Stimmrechten und Mitwirkungspolitik finden Sie hier.

Die Informationsdokumente zu den ausgeübten Stimmrechten je Kalenderjahr finden Sie im Folgenden:

 

Informationen zu steuerlichen Hinweisen

Das Informationsdokument zu den steuerlichen Hinweisen für in Deutschland steuerpflichtige Anleger eines Luxemburger Investmentfonds finden Sie hier.

 

Informationen zu Unterverwahrstellen

Eine Auflistung aller Unterverwahrstellen finden Sie im Downloadbereich des betreffenden Fonds.

 

Informationen zur Aufnahme von Telefongesprächen im Bereich Order-Management

Das Informationsdokument zu den Hinweisen zur Aufnahme von Telefongesprächen im Bereich Order-Management finden Sie hier.

 

Informationen über Zuwendungen

Das Informationsdokument über Zuwendungen finden Sie hier.

 

Informationen über zum öffentlichen Handel zugelassene Fonds

Das Informationsdokument zu öffentlich Handel zugelassene Fonds finden Sie hier.

 

Informationen zu Ad-hoc-Meldungen

Informationen zu Ad-hoc-Meldungen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates („Marktmissbrauchsverordnung“) (inklusive Datum und Uhrzeit der Bekanntgabe) werden nachfolgend aufgeführt.

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